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Hinweis: Diese Vereinbarung wird vor dem offiziellen Markteintritt von SourceOn final juristisch geprüft. Aktuelle Fassung zur Information.

1 Vertragsgegenstand

SourceOn AG (oder die zukünftige Rechtsform) vermittelt als Mäkler im Sinne von Art. 412 OR zwischen dem Lieferanten und Schweizer Baufirmen. SourceOn kauft selbst nie Material — der Kaufvertrag kommt direkt zwischen Lieferant und Kunde zustande.

2 Ausschreibungsverfahren

Der Lieferant erhält Zugang zu gebündelten Materialausschreibungen über das SourceOn-Lieferantenportal. Angebote werden verdeckt eingereicht (Sealed-Bid-Verfahren) — andere Lieferanten sehen die eingereichten Preise nicht.

Ausschreibungspakete enthalten:

Exakte Lieferadressen werden erst nach verbindlichem Zuschlag freigegeben.

3 Provision

SourceOn erhält bei erfolgreicher Vermittlung eine Provision von 2.25% auf den vereinbarten Materialwert, zahlbar durch den Lieferanten innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung durch SourceOn.

4 Pflichten des Lieferanten

5 Haftungsausschluss

SourceOn ist reiner Vermittler und haftet nicht für die Qualität, Lieferfähigkeit oder Zahlungsfähigkeit der jeweils anderen Vertragspartei. Mängelansprüche sind direkt zwischen Lieferant und Kunde gemäss Schweizer Obligationenrecht zu klären.

6 Datenschutz

Die vom Lieferanten übermittelten Daten werden gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) verarbeitet und ausschliesslich zur Vermittlung von Geschäftsmöglichkeiten genutzt. Eine separate Datenschutzerklärung gilt ergänzend.

7 Vertragsdauer und Kündigung

Diese Vereinbarung gilt unbefristet ab Verifizierung des Lieferantenprofils und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt werden.

8 Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.