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Hinweis: Diese Vereinbarung wird vor dem offiziellen Markteintritt von SourceOn final juristisch geprüft. Aktuelle Fassung zur Information.

1 Vertragsgegenstand

SourceOn (oder die zukünftige Rechtsform) vermittelt als Mäkler im Sinne von Art. 412 OR zwischen Schweizer Baufirmen (nachfolgend «Kunde») und Lieferanten von Baumaterialien. SourceOn kauft selbst nie Material und wird nicht Vertragspartei des Kaufvertrags — der Kaufvertrag über das Material kommt direkt zwischen dem Kunden und dem Lieferanten zustande.

2 Bedingter Auftrag und Ziel-Mindestrabatt

Der Kunde meldet über das SourceOn-Formular seinen Materialbedarf und bestätigt dabei verbindlich einen individuellen Ziel-Mindestrabatt. Dieser richtet sich nach dem geschätzten Auftragswert des Kunden (berechnet aus SourceOn-Richtpreisen) gemäss der gestaffelten Rabatttabelle.

Mit dieser Bestätigung wird die Anfrage zu einem bedingten Auftrag unter der aufschiebenden Bedingung (Art. 151 OR), dass ein verhandeltes Lieferantenangebot den bestätigten Ziel-Mindestrabatt erreicht oder übertrifft:

Der zum Zeitpunkt der Bestätigung angezeigte Ziel-Mindestrabatt wird von SourceOn revisionssicher gespeichert (mit Zeitstempel und Fassungsnummer dieser Vereinbarung).

3 Bündelung mit anderen Kunden

SourceOn ist berechtigt, den gemeldeten Bedarf des Kunden mit dem Bedarf anderer Baufirmen zu einem Sammelauftrag zu bündeln, um bessere Konditionen zu erzielen. Der individuell bestätigte Ziel-Mindestrabatt bleibt dabei stets als garantiertes Minimum bestehen.

Führt die Bündelung zu einem höheren Rabatt als dem Ziel-Mindestrabatt, kommt die zusätzliche Ersparnis dem Kunden zugute — anteilig nach seinem Volumenanteil am Gesamtbündel.

4 Preise und Richtpreise

Die im Formular angezeigten Richtpreise und der daraus geschätzte Auftragswert dienen ausschliesslich der Einordnung in die Rabattstufe und stellen keine verbindliche Preiszusage dar. Massgebend für den Kaufvertrag ist einzig das konkrete Angebot des jeweiligen Lieferanten.

5 Nichtabnahme trotz erfüllter Bedingung

Ist die aufschiebende Bedingung erfüllt (Ziel-Mindestrabatt erreicht oder übertroffen) und verweigert der Kunde dennoch ohne sachlichen Grund die Abnahme, so behält sich SourceOn vor, den Kunden von der Plattform auszuschliessen sowie die SourceOn und dem Lieferanten hierdurch entstandenen Kosten und Aufwände geltend zu machen.

6 Erfolgsprovision

SourceOn erhält bei erfolgreicher Vermittlung eine Provision von 2.25% des Bestellwerts. Diese ist im ausgeschriebenen Mindestrabatt bereits einkalkuliert und wird über den Lieferanten abgerechnet — der dem Kunden bestätigte Netto-Mindestrabatt versteht sich nach Abzug dieser Provision und kommt vollständig beim Kunden an. Wird kein qualifizierendes Angebot erzielt, entstehen dem Kunden keinerlei Kosten.

7 Datenschutz

Die vom Kunden übermittelten Daten werden gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) verarbeitet und ausschliesslich zur Vermittlung und Abwicklung von Materialbeschaffungen genutzt. Eine separate Datenschutzerklärung gilt ergänzend.

8 Haftungsausschluss

SourceOn ist reiner Vermittler und haftet nicht für die Qualität, Lieferfähigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Lieferanten. Mängelansprüche sind direkt zwischen Kunde und Lieferant gemäss Schweizer Obligationenrecht zu klären.

9 Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.