Stand: Juni 2026 — Version 1.0
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen von SourceOn (nachfolgend "Vermittler") gegenüber Auftraggebern (Baufirmen, Handwerksbetriebe, Investoren, Planer — nachfolgend "Auftraggeber") sowie gegenüber Lieferanten.
SourceOn ist ein Beschaffungsvermittler (Mäkler) im Sinne von OR Art. 412 ff. und tritt ausschliesslich als Vermittler auf. SourceOn ist weder Käufer noch Verkäufer der vermittelten Waren.
Mit der Nutzung der Dienstleistungen von SourceOn (Einreichung einer Anfrage, Annahme eines Angebots, Unterzeichnung eines Vermittlungsvertrags) akzeptiert der Auftraggeber diese AGB vollumfänglich.
§ 2 Leistungsgegenstand
SourceOn erbringt folgende Leistungen:
- Bündelung des Materialbedarfs mehrerer Auftraggeber zur Erzielung von Mengenrabatten
- Einholung von mindestens drei Vergleichsangeboten bei geprüften Lieferanten
- Verhandlung mit Lieferanten im Auftrag und Interesse des Auftraggebers
- Vermittlung des günstigsten Angebots an den Auftraggeber
- Dokumentation der erzielten Ersparnis
SourceOn schliesst keine Kaufverträge im eigenen Namen ab. Der Kaufvertrag über die Materiallieferung kommt direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Lieferanten zustande.
§ 3 Provision und Vergütung
SourceOn erhebt eine Provision von 2.25% des Materialwerts (Netto-Materialkosten) — ausschliesslich dann, wenn eine nachgewiesene Ersparnis gegenüber dem Marktpreis erzielt wurde. Keine Ersparnis = keine Provision.
Die Provision wird fällig, wenn:
- Der Auftraggeber das von SourceOn vermittelte Angebot annimmt
- Die Materiallieferung durch den Lieferanten erfolgt ist
- Die Ersparnis gegenüber dem zuvor dokumentierten Marktpreis nachweislich besteht
Die Provision berechnet sich auf den Netto-Materialwert (exkl. MwSt.) der tatsächlich gelieferten Menge.
Zahlungsfrist: 14 Tage nach Rechnungsstellung. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsregelungen (OR Art. 104).
Keine Provision wird erhoben, wenn:
- SourceOn kein günstigeres Angebot als der bisherige Marktpreis findet
- Der Auftraggeber das Angebot nicht annimmt
- Die Lieferung durch den Lieferanten nicht erfolgt
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Vollständige und korrekte Angaben zu Materialbedarf, Menge und Lieferterminen zu machen
- Den aktuellen Marktpreis (Vergleichspreis) auf Anfrage wahrheitsgemäss mitzuteilen
- Angebote innerhalb der vereinbarten Frist zu prüfen und zu entscheiden
- Die fällige Provision innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen
- Vermittlungsleistungen nicht zu umgehen (Direktkontaktaufnahme mit vom Vermittler vorgeschlagenen Lieferanten ohne Zustimmung von SourceOn ist untersagt)
§ 5 Pflichten von SourceOn
SourceOn verpflichtet sich:
- Mindestens 3 Angebote einzuholen (soweit am Markt verfügbar)
- Transparente Dokumentation aller eingeholten Angebote
- Ausschliesslich im Interesse des Auftraggebers zu handeln
- Keine Kickbacks oder Provisionen von Lieferanten anzunehmen
- Datenschutz und Vertraulichkeit der Auftraggeberangaben zu wahren
- Lieferanten auf SIA/ISO-Konformität und Zuverlässigkeit zu prüfen
§ 6 Haftung und Haftungsausschluss
SourceOn haftet als Vermittler und nicht als Vertragspartei des Kaufvertrags. Daher haftet SourceOn nicht für:
- Qualitätsmängel der gelieferten Materialien
- Lieferverzögerungen durch den Lieferanten
- Preisänderungen nach Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber und Lieferant
- Insolvenz des Lieferanten
- Schäden, die durch falsche Angaben des Auftraggebers entstehen
SourceOn haftet für nachweislich durch SourceOn verursachte Schäden bis zur Höhe der in der jeweiligen Transaktion verdienten Provision, maximal CHF 10'000 pro Schadensfall. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 7 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit für die Dauer von 3 Jahren.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
Der Vermittlungsvertrag beginnt mit der Auftragserteilung (Einreichung der Anfrage) und endet mit der vollständigen Abwicklung des jeweiligen Auftrags (Lieferung + Zahlung der Provision).
Rahmenvereinbarungen können von beiden Seiten mit 30 Tagen Vorankündigung schriftlich gekündigt werden.
§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB sowie alle Rechtsbeziehungen zwischen SourceOn und dem Auftraggeber unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich, Schweiz. SourceOn behält sich vor, den Auftraggeber auch an seinem Sitz zu belangen.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 11 Änderungen der AGB
SourceOn behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Die Nutzung der Dienstleistungen nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Zustimmung.